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Übersicht

Wer bietet Psychotherapie an?

Wie finde ich einen Psychotherapeuten?

Was macht einen guten Psychotherapeuten aus?

Zahlt die Krankenkasse die Therapie?

 

Wer bietet Psychotherapie an?

Psychotherapie wird nach Inkrafttreten des Psychotherapeutengesetzes 1999 von

und - auf den Bereich der Kinder- und Jugendpsychotherapie beschränkt - von (Sozial-)Pädagogen angeboten.

Ärzte

Ärzte haben ein Medizinstudium mit einem erfolgreichen Staatsexamen absolviert und die Befugnis zur Heilbehandlung. Das heißt, sie dürfen körperliche Krankheiten behandeln und zu diesem Zweck beispielsweise Medikamente verschreiben. Um psychotherapeutische Behandlungen durchführen zu dürfen, können sie eine Zusatzausbildung zum ärztlichen Psychotherapeuten absolvieren.

Neben der Ausbildung zum ärztlichen Psychotherapeuten können Ärzte andere Weiter- oder Ausbildungen machen, deren erfolgreicher Abschluß es ihnen erlaubt, psychotherapeutische Behandlungen durchzuführen. Im Hinblick auf die Erwachsenentherapie sind folgende Facharztausbildungen zu nennen:

  • Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie (Psychiater): Dieser Facharzt hat eine fünfjährige Weiterbildung mit Schwerpunkt in Psychiatrie und Psychotherapie (4 Jahre) gemacht. Daneben hat er Kenntnisse in Neurologie (1 Jahr) erworben.
  • Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie (früher: Facharzt für Psychotherapeutische Medizin): Dieser Facharzt hat eine fünfjährige Weiterbildung in psychosomatischer Medizin und Psychotherapie (3 Jahre) gemacht. Daneben hat er Kenntnisse in Psychiatrie (1 Jahr) und Innerer Medizin (1 Jahr) erworben.

Die Ausbildungsinhalte im Bereich Psychotherapie während dieser beiden Facharztweiterbildungen gibt die folgende Tabelle wieder:

Bereich

Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie

Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie 1

Psychotherapierichtung

TP, PA oder VT

TP, PA oder VT

Theorie, Methoden, Diagnostik

100 Stunden

240 Stunden

Behandlungsstunden

240 Stunden

1500 Stunden (mind. 40 Fälle)

Kristenintervention, supportive Therapie u. Beratung

10 Stunden / 6 Behandlungen

20 Fälle

Konsilarbeit

10 Stunden

20 Fälle

Selbsterfahrung

150 Stunden

150 Stunden einzeln und 140 Stunden in der Gruppe

Fallbezogene / Balint-Gruppe

70 Stunden

70 Stunden

Entspannungsverfahren

32 Stunden

32 Stunden

1 früher: Facharzt für Psychotherapeutische Medizin; TP: tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie; PA: Psychoanalyse; VT: (kognitive) Verhaltenstherapie

Vor 2004/05 konnten Ärzte auch eine Weiterbildung zum Facharzt für Nervenheilkunde (Nervenarzt) machen. Diese sechsjährige Weiterbildung umfaßte 3 Jahre Neurologie und 3 Jahre Psychiatrie und Psychotherapie. Die psychotherapeutischen Weiterbildungsinhalte spielten eine untergeordnete Rolle.

Ebenfalls bis 2004/05 konnten Ärzte zwei für den psychotherapeutischen Bereich relevante Weiterbildungen machen, die keine Facharztausbildungen darstellten und von allen Ärzten, also auch z.B. Internisten oder Neurologen gemacht werden konnten.

  • Psychoanalyse: 2 Jahre klinische Tätigkeit, davon 1 Jahr in Psychiatrie und Psychotherapie, sowie 5 Jahre Weiterbildung in tiefenpsychologisch fundierter und analytischer Psychotherapie
  • Psychotherapie: 2 Jahre klinische Tätigkeit, davon 1 Jahr in Psychiatrie und Psychotherapie, sowie 3 Jahre Weiterbildung in Psychotherapie (tiefenpsychologisch oder verhaltenstherapeutisch).

Nach erfolgreichem Abschluß dieser Weiterbildungen durften die Ärzte die Namen dieser Weiterbildungen als Zusatzbezeichnungen führen.

Die früher geforderten Weiterbildungsinhalte stellt die folgende Tabelle dar:

Bereich

Zusatzbezeichnung “Psychoanalyse”

Zusatzbezeichnung “Psychotherapie”

Psychotherapierichtung

PA

TP oder VT

Theorie, Methoden, Diagnostik

240 Stunden

140 Stunden

Behandlungsstunden

600 Stunden

150 Stunden

Supervision

150 Stunden

40 Stunden

Selbsterfahrung

250 Stunden in Lehranalyse

150 Stunden einzeln oder 140  Stunden in der Gruppe (VT: 120 Stunden in der Gruppe)

Zweitverfahren

80-100 Stunden

80-100 Stunden

Fallbezogene / Balint-Gruppe

nicht festgelegt

70 Stunden

TP: tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie; PA: Psychoanalyse; VT: (kognitive) Verhaltenstherapie

Ab 2005/06 können diese Weiterbildungen nur noch von Fachärzten für Psychiatrie und Psychotherapie, Fachärzten für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie und Fachärzten für Kinder- und Jugendpsychiatrie gemacht werden. Die Weiterbildung “Psychotherapie” ist heute integraler Bestandteil der genannten Facharztausbildungen.

Übersicht

Psychologen

Psychologen haben ein Studium mit Hauptfach Psychologie abgeschlossen. Sie führen den akademischen Grad “Diplom-Psychologe” (bzw. in Zukunft “Master”). Das Studium gliedert sich in zwei Abschnitte

  • Grundstudium: Studium der Grundlagendisziplinen der Psychologie wie z.B. Allgemeine Psychologie, Differentielle Psychologie und Persönlichkeit, Sozialpsychologie, Biologische Psychologie.
  • Hauptstudium: Studium der Anwendungsfächer der Psychologie wie z.B. Klinische Psychologie, Arbeits- und Organisationspsychologie, Pädagogische Psychologie, Diagnostik.

Im Hauptstudium erwirbt der angehende Psychologe im Fach Klinische Psychologie theoretische Kenntnisse über psychische Störungen, ihre Grundlagen und Behandlungsmöglichkeiten. Wenn er Klinische Psychologie als Schwerpunktfach oder Vertiefung gewählt halt, kommen häufig praktische Übungen in psychotherapeutischen Verfahren hinzu.

Um psychotherapeutische Behandlungen durchführen zu dürfen, können Psychologen eine Zusatzausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten absolvieren. Psychologische Psychotherapeuten sind keine Ärzte. Sie dürfen keine Medikamente verschreiben. Bei Krankheiten und psychischen Störungen, deren Behandlung die Gabe von Medikamenten erfordert, arbeiten Psychologische Psychotherapeuten mit Ärzten zusammen.

Die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten wird an einem privaten Ausbildungsinstitut absolviert. Ihr erfolgreicher Abschluß wird staatlich anerkannt, wenn die Ausbildung in einer staatlich anerkannten Therapierichtungen stattgefunden hat:

  • tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
  • Psychoanalyse
  • (kognitive) Verhaltenstherapie)
  • Gesprächspsychotherapie

In diesem Fall erhält der Absolvent die staatliche Approbation und tritt einer Psychotherapeutenkammer bei.

Die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten dauert mindestens 3 Jahre (Vollzeit) oder 5 Jahre (Teilzeit). Die Ausbildungsinhalte sind in der folgenden Tabelle angeführt:

Bereich

Psychologischer Psychotherapeut (ab 1999)

psychologischer Verhaltenstherapeut (bis 1998)

psychologischer Psychoanalytiker (bis 1998)

Psychotherapierichtung

TP, PA, VT, GP

VT

PA

Theorie

600 Stunden, davon 400 Stunden speziell in der gewählten Therapierichtung

600 Stunden

600 Stunden

Behandlungsstunden (Therapiedurchführung)

600 Stunden

400 Stunden

700 Stunden

Praktische Tätigkeiten (Diagnostik, Behandlung)

1200 Stunden in der Psychiatrie und 600 Stunden in einer psychosomatischen Klinik oder psychotherapeutischen Praxis

  

Falldokumentationen

6

20

6

Supervision (einzeln und in der Gruppe)

150 Stunden

100

120

Selbsterfahrung (einzeln oder in der Gruppe)

120 Stunden

100 Stunden

250 Stunden

individuelle Vertiefung

930 Stunden

  
TP: tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie; PA: Psychoanalyse; VT: (kognitive) Verhaltenstherapie, GP: Gesprächspsychotherapie

Neben der Ausbildung in den staatlich anerkannten Therapierichtungen können Psychologen auch Ausbildungen in anderen Therapierichtungen machen, beispielsweise in systemischer Therapie oder in Psychodrama. Diese Ausbildungen sind nicht staatlich anerkannt. Daher werden Psychologen mit einer solchen Ausbildung nicht approbiert und dürfen nicht die Berufsbezeichnung Psychologischer Psychotherapeut führen. Sie können aber eine Zulassung zur Heilbehandlung nach dem Heilpraktikergesetz (HPG) beantragen.

Übersicht

Heilpraktiker und “psychologische” Berater

Das Heilpraktikergesetz (HPG) ermöglicht die staatliche Zulassung zur Heilbehandlung für Nichtmediziner. Darunter fällt auch die Tätigkeit im Bereich psychotherapeutischer Behandlung durch Personen, die keine Psychologischen Psychotherapeuten sind. Die Zulassung erfordert, daß bestimmte formale Kriterien erfüllt sind. Zu den Kriterien gehören beispielsweise, daß der Antragsteller mindestens den Hauptschulabschluß hat und durch seine Tätigkeit keine Gefährdung der Volksgesundheit besteht. Das letzte Kriterium wird in der Regel über eine Wissensprüfung durch das Gesundheitsamt überprüft. Eine Ausbildung an einer Heilpraktikerschule ist keine notwendige Voraussetzung für eine Tätigkeit als Heilpraktiker. In manchen Bundesländern erhalten Psychologen ohne die Wissensprüfung die Zulassung zur eingeschränkten Heilbehandlung, d.h. nur im Bereich Psychotherapie, weil der Staat davon ausgeht, daß aufgrund des erfolgreichen Psychologiestudiums keine Gefährdung der Volksgesundheit besteht.

Heilpraktische Behandlungen werden in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Private Krankenversicherungen tragen unter Umständen die Kosten einer solchen Behandlung. Dies ist im konkreten Fall bei der Krankenversicherung nachzufragen.

“Psychologische” Berater müssen weder Psychotherapeuten noch Heilpraktiker noch Psychologen sein. Die Bezeichnung ist ungeschützt und ihre Verwendung unterliegt keiner staatlichen Kontrolle. Jeder kann sich “psychologischer” Berater nennen. Wer an einen “psychologischen” Berater gerät, sollte daher prüfen, welche Qualifikation er besitzt. “Psychologische” Berater dürfen keine Heilbehandlung und keine Psychotherapie anbieten oder durchführen.

Übersicht

Wie finde ich einen Psychotherapeuten?

Psychotherapeuten kann man über folgende Wege suchen:

  • Man fragt seinen behandelnden (Haus-)arzt, ob er einen Psychotherapeuten empfehlen kann.
  • Man läßt sich durch seine Krankenkasse eine Liste von ärztlichen und psychologischen Psychotherapeuten zuschicken.
  • Man schaut in ein Branchenbuch.
  • Man nutzt Suchmaschinen im Internet. Links gibt es hier.

Übersicht

Was macht einen guten Psychotherapeuten aus?

Ein guter Psychotherapeut oder eine gute Psychotherapeutin verfügt über eine hohe Qualifikation (Ausbildung) und ist kompetent im Umgang mit Patienten / Klienten. Auf der Suche nach einem guten Psychotherapeuten sollte man daher zum einen auf die Ausbildung achten und sie gezielt erfragen. Außerdem sollte man sich nach der  Erfahrung des Therapeuten mit den Problemen erkundigen, deretwegen man eine Therapie machen möchte.  Zum anderen sollte man darauf achten, wie sich der Therapeut / die Therapeutin einem gegenüber verhält:

  • Nimmt sich der Therapeut Zeit für mich?
  • Hört er mir zu?
  • Geht er auf meine Anliegen ein?
  • Fühle ich mich in seiner Gegenwart wohl?
  • Habe ich ein gutes Gefühl bei der Vorstellung, einer längere Therapie bei ihm zu machen?

Eine weitere Rolle spielt die Therapierichtung, die der Therapeut in seiner Praxis am stärksten berücksichtigt. Viele Therapeuten arbeiten nicht streng nach einer bestimmten Richtung, haben aber oft eine Präferenz. Genauso haben Patienten / Klienten eine Vorliebe für die eine oder andere Therapierichtung. Wenn die Vorlieben des Therapeuten und Patienten nicht zusammenpassen, stehen die Erfolgschancen nicht gut. Wenn sich der Patient bei der Vorstellung unwohl fühlt, eine Therapie nach der Art durchzuführen, die der Therapeut anbietet, sollte der Patient lieber einen anderen Therapeuten suchen.

Zum gegenseitigen Kennenlernen ist es möglich und sinnvoll, die ersten Termine als Probesitzungen zu nutzen. Bei Verhaltenstherapeuten und tiefenpsychologischen Therapeuten können die ersten 5 Sitzungen zur Probe sein, bei Psychoanalytikern die ersten 8 Sitzungen. Ab der 6. bzw. 9. Sitzung muß eine Kostenübernahme durch eine Krankenkasse beantragt sein. Den Antrag stellt der Patient / Klient mit Unterstützung des Therapeuten. Der Antrag enthält eine Diagnose und einen Therapieplan. Beizufügen ist ein ärztlicher Bericht über mögliche körperliche Erkrankungen als Ursache der psychischen Probleme. Deshalb muß der Patient vor Antragstellung ärztlich untersucht worden sein.

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Zahlt die Krankenkasse die Therapie?

Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen psychotherapeutische Behandlungen dann, wenn der Patient eine psychische Störung mit Krankheitswert aufweist und wenn die Behandlung durch einem Psychotherapeuten mit Kassenzulassung erfolgt. Kassenzulassungen besitzen in der Regel Psychotherapeuten, die nach einem der sogenannten Richtlinienverfahren arbeiten. Dies sind

  • tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
  • Psychoanalyse
  • (kognitive) Verhaltenstherapie).

In Ausnahmefällen werden auch die Kosten für Behandlungen durch Psychotherapeuten übernommen, die keine Kassenzulassung haben. Zu diesem Zweck muß bei der gesetzlichen Krankenkasse ein Antrag gestellt und genehmigt werden. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn in einem zumutbaren Zeitraum kein Therapieplatz bei einem Therapeuten zur Verfügung steht, der eine Kassenzulassung hat.

Private Krankenversicherungen haben unter Umständen auch Leistungen anderer Psychotherapieverfahren als der Behandlungen mit den Richtlinienverfahren in ihrem Leistungskatalog. Dies muß bei der jeweiligen Krankenversicherung nachgefragt werden.

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